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Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Veröffentlicht: 30.06.2024
Autor: Florian Gaedtke
Symbolbild / Foto: CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Die DLRG Landesverbände Baden und Württemberg streben für das zukünftige Rettungsdienstgesetz zwei zentrale Änderungen für den Wasser-Rettungsdienst in Baden-Württemberg an.

Im Rahmen das Anhörungsverfahren zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg wurden die DLRG-Landesverbände um eine Stellungnahme gebeten. Als langjährige Partner des Landes Baden-Württemberg und Leistungsträger im Bereich des Rettungsdienstes wurde diese Anfrage mit einer gemeinsamen Stellungnahme der LV-Präsidenten beantwortet. Zum einen soll der ehrenamtliche Status von Einsatzkräften im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes hervorgehoben und unterstützt werden. Kurzfristig soll das insbesondere durch eine rechtlich verankerte Pflicht zur Freistellung von Helfern während der Arbeitszeit geschehen. Ziel ist langfristig das Erreichen einer Helfergleichstellung mit anderen Helfern, wie beispielsweise der Feuerwehren oder den Regelungen des Katastrophenschutzgesetzes. Damit soll die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst in Baden-Württemberg betont werden. Zum anderen soll die bereichsspezifische Betrachtung und Planung des Wasser-Rettungsdienstes in eine landesweite Planung der stationären Einrichtungen und Rettungsmittel überführt werden. Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Vorhaltung und der zugehörigen Planungs- und Beschaffungsprozesse erhoffen sich die DLRG Landesverbände eine Entlastung Ihrer Ortsgruppen und Bezirke bei verwaltungstechnischen Vorgängen.
(Vgl. Lebensretter 02/2024)

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