Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bodenseekreis findest du hier .
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a. Anmeldeverfahren
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular ist dem Bezirk bis spätestens Anmeldeschluss zukommen zu lassen. Anmeldungen zu den Lehrgängen können über das Online Meldeformular erfolgen.
Anmeldeadresse: DLRG Bezirk Bodenseekreis
Lehrgangsorganisation / Ausbildung
Untereschstr.13
88046 Friedrichshafen
Fax: 07541 371380
b. Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise
Die Teilnahme an einem Lehrgang oder einer Fortbildungsveranstaltung ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung hinzuzufügen.
Werden weitere Ausbildungen oder Lehrgänge besucht werden sind die Nachweise zu jeder Anmeldung erneut beizulegen.
Teilnehmer aus anderen Bezirken wird nach dem Lehrgangsbesuch eine Rechnung über bezogene Leistungen des Bezirkes Bodenseekreises gestellt.
Die Teilnahmegebühr des Lehrganges muss bis spätestens zum Meldeschluss auf das Konto der DLRG Bezirk Bodenseekreis überwiesen sein.
Kommt ein Teilnehmer nicht zu dem angemeldeten Kurs so werden Ihm die entstandenen Kosten auferlegt. Kontodaten werden mit der Anmeldebestätigung versendet.
c. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Einganges beim Bezirk vergeben.
Gibt es mehr Anmeldungen wie Plätze so werden Anmeldungen die später eingegangen sind auf eine Warteliste gesetzt. Springt ein Teilnehmer ab so rutscht man von der Warteliste in den Kurs auf.
Übrige Teilnehmer bekommen wenn der Kurs ausgebucht ist eine schriftliche Absage per E-Mail.
d. Absage der Teilnahme an einem Lehrgang
Bei Absage eines Lehrgangs bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn entstehen keine Kosten.
Bei Absage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Lehrgangskosten berechnet.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben und Nicht- Teilnahme an dem Lehrgang werden 100% der Lehrgangskosten deren Ortsgruppe in Rechnung gestellt.
e. Lehrgangsabsage
Der Bezirk behält sich vor, einen Lehrgang bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.
Dies wird auf der Homepage publiziert, und der E-Mail mitgeteilt.
f. Fahrtkosten
Es besteht grundsätzlich keine Fahrtkostenerstattung
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