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Ausbildungen im Bodenseekreis

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (Nr.: 2022-0016)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

DLRG-Bootsführer die regelmäßig auf Binnenschifffahrtstraßen unterwegs sind und ein UBI-Gerät auf Ihrem MRB haben. Interessierte DLRG-Einsatzkräfte, besonders aus dem Bereich öffentliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 02.04.2022)
  • Mindestalter 15 Jahre zum Meldeschluss
  • Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710), nicht älter als Jahre zum Meldeschluss
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG aus- und fortgebildet werden:
  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Inhalt
  • Binnenschifffahrtsfunk - warum, weshalb und wofür
  • rechtliche Grundlagen
  • Betriebsabwicklung
  • Verkehrskreise
  • Vorrangstufen
  • Übungen Nachrichtenaufnahme
  • Übungen Gesprächsabwicklung
  • Funkgerätebedienung
  • Prüfungsvorbereitung
Ziele

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Veranstalter
Bezirk Bodenseekreis BG
Verwalter
DLRG Bezirk Bodenseekreis (Kontakt)
Veranstaltungsort
Friedrichshafen DLRG Wasserrettungswache; Untereschstr. 13, DLRG Wasserrettungswache; Untereschstr. 13, 88046 Friedrichshafen
Termin
02.04.22 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Friedrichshafen DLRG Wasserrettungswache; Untereschstr. 13: 88046 Friedrichshafen, DLRG Wasserrettungswache; Untereschstr. 13

Meldeschluss
27.03.2022 12:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
Es sind alle DLRG-Gliederungen zugelassen.
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Prüfungen:

  • Theorie: Die Prüfung richtet sich nach den Vorgaben der aktuell gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung – (BinSchSprFunkV) und ist vor einem amtlichen Prüfungsausschuss abzulegen.
  • Praxis: Die Prüfung richtet sich nach den Vorgaben der aktuell gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung – (BinSchSprFunkV) und ist vor einem amtlichen Prüfungsausschuss abzulegen.
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